In Deutschland darf man überall dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist für eine Nacht (und nicht länger) mit dem
Wohnmobil stehen bleiben. Wer dies tut, sollte sich jedoch der genauen Gesetzeslage bewusst sein, denn diese „Fahrtunterbrechung“ dient offiziell nur der „Wiederherstellung der
Fahrtüchtigkeit“. Konkret: Wer sich zu müde fühlt weiterzufahren darf, egal zu welcher Uhrzeit, auf einem geeigneten Parkplatz stehen bleiben und sich so lange ausruhen, bis er wieder
weiterfahren kann.